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"Verwalten die Wohnungseigentümer selbst -mit Herz und Verstand-  ...unterstützt - das kleine Büro - gern punktuell und geht zur Hand"

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Service für die Wohnungseigentümergemeinschaft

WEG Verwaltung   und  WEG Selbstverwaltung

  • ordnungsgemäße   WEG Verwaltung   in Dortmund, Bochum, Herne, Witten ( +20 km)  gem. §§ 19, 24, 26-28 Wohnungseigentumsgesetz WEG

  • Einberufung, Abwicklung und Niederschrift der Wohnungseigentümerversammlung

  • Bewirtschaftung und lfd. Instandhaltung

  • Buchführung

  • Erstellung von   Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht gem. § 28 Wohnungseigentumsgesetz WEG

  •  zuverlässig - kompetent - individuell

Ihre private Buchhalterin - steht bereit!

 

 

 

 

Ihre Vorteile

  • WEG Verwaltung in Dortmund, Bochum, Herne und Witten

  • punktuelle Unterstützung zur WEG Selbstverwaltung

  • Buchführung und Abrechnung bundesweit

  • Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen im Verhinderungsfall (Urlaub, Krank)

 

"Es kann einfach sein !"

die Wohnungseigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung

Die   Wohnungseigentümergemeinschaft   ist            -wie das Wort sagt-

eine „Gemeinschaft“

gem. Wikipedia / Gemeinschaft:
´...eine überschaubare soziale Gruppe, deren Mitglieder durch ein starkes „Wir-Gefühl“ eng miteinander verbunden sind...´ -soweit die Theorie

Jede Gemeinschaft von Wohnungseigentümern sollte sich regelmäßig der Bedeutung dieses Wortstammes erinnern.

Besteht neben der zivilrechtlichen Verbundenheit durch das Wohnungseigentum dieses „Wir-Gefühl“ ist eine Selbstverwaltung durch die Wohnungseigentümer immer möglich. Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz-WEG.

In § 9 b Wohnungseigentumsgesetz-WEG ist festgelegt:
„ … Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter,
wird sie durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. …“

Gemäß § 19 (1)  Wohnungseigentumsgesetz-WEG
beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsgemäße Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentumes,
wenn diese nicht durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt ist.

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere gem.
§ 19 (2) Wohnungseigentumsgesetz-WEG:

  • die Aufstellung der Hausordnung

  • die ordnungsgemäße Erhaltung

  • die angemessene Versicherung

  • die angemessene Erhaltungsrücklage

  • die Festsetzung von Vorschüssen und

  • die Bestellung eines Verwalters, (bei Anlagen ab 9 Sondereigentumsrechten evtl. eines zertifizierten Verwalters oder eines Wohnungseigentümers zum Verwalter).

 
Gerade kleine Wohnungseigentümergemeinschaften, die überwiegend ihr Wohnungseigentum selbst bewohnen, sollten über die Möglichkeit der Selbstverwaltung nachdenken.
Werden die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes WEG beachtet, kann es ´eine gute Wahl´ für Ihre Eigentümergemeinschaft sein.

übrigens:

Das Wohnungseigentumsgesetz - WEG enthält
- 74 Mal das Wort "gemeinschaft" und nur
- 60 Mal das Wort "verwalt-er/-ung" !


 

punktuelle Unterstützung zur WEG-Selbstverwaltung

  • Buchführung

  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

  • Heizkostenabrechnung

  • ordnungsgemäße Protokollierung von Beschlüssen

  • Kommunikation mit Handwerkern, Dienstleistern und Behörden

  • Wahrnehmung von Terminen im Verhinderungsfall (Urlaub, Krank)

 

Wohnunseigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung
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