top of page
Betriebskostenabrechnung - kompetent - zuverlässig - individuell -
nebenkosten(at)das-kleine-buero.de
0178-889 855 8

Die Heizkostenabrechnung ...
ist keine Hexerei ...
- "das kleine Büro" - hilft Dir dabei.
Die ordnungsgemäße Abrechnung der Heizkosten gehört zur Pflicht des Vermieters, der vermietete Räume mit Wärme und Warmwasser versorgt.
Die jährliche Heizkostenabrechnung bietet oft Zündstoff für Streitigkeiten mit dem Mieter. Nachfolgend einige Tipps, die eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung erleichtern.
Tipps zur Heizkostenabrechnung
-
Sicherstellung der Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser durch geeignete Zählereinbauten (Warmwasserzähler, Wärmemengenzähler) - im Idealfall erfolgt eine Verbrauchserfassung bei jedem Mieter und für das gesamte Haus
-
jährliche Zählerablesung und Dokumentation der Zählerstände
-
zusätzliche Zählerablesung bei Mieterwechsel und Dokumentation der Zählerstände in einem Abnahme- und/oder Übergabeprotokoll
-
im Falle von gelagerten Brennstoffen (Öl, Pellets etc.) Ablesung und Dokumentation des Tankinhaltes zum Ende der Abrechnungsperiode - 31.12. eines jeden Jahres
-
regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit aller Zähler, damit Ausfälle zeitnah erkannt werden
-
eindeutige Formulierung im Mietvertrag zur Heizkostenabrechnung
-
jährliche Prüfung und Anpassung der vereinbarten Heizkostenvorauszahlungen - um hohe Nachforderungen zu vermeiden
Sind die einzelnen Verbräuche Ihres Hauses bekannt, steht einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung nichts im Wege.
Die in Deutschland geltende
"Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV",
ist, bis auf wenige Ausnahmen bei 1- oder 2-Familien-Häusern, einzuhalten. Die Heizkostenverordnung erscheint auf den ersten Blick kompliziert - ist jedoch kein Hexenwerk, sondern Mathematik.
Benötigen Sie Hilfe?
"das kleine Büro" steht Ihnen auch für individuelle Lösungen zur Verfügung.
zuverlässig - kompetent - individuell
bottom of page